Hinweis für Lehrkräfte und Schulleitungen
Ob Lehrkräfte personenbezogene Schülerdaten in einem privat genutzten Cloud-Dienst verarbeiten dürfen, richtet sich nach dem Schulrecht deines Bundeslandes. In vielen Ländern ist dafür die Zustimmung der Schulleitung erforderlich – oft auch der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) durch die Schule.
„Klassennavi" stellt dir den AVV bereit, den du deiner Schulleitung vorlegen kannst. Damit ist die datenschutzrechtliche Beauftragung sauber geregelt.
Tipp: Trage im Zweifel zunächst nur die Daten ein, die für deine Organisation nötig sind, und kläre die Nutzung vorab mit deiner Schulleitung. Manche Länder verlangen zusätzlich eine Freigabe durch die/den behördliche(n) Datenschutzbeauftragte(n) oder die Aufnahme in ein schulisches Verfahrensverzeichnis. Der bereitgestellte AVV samt TOM-Beschreibung liefert die dafür üblicherweise benötigten Angaben.
Siehe auch: AV-Vertrag · Datenschutz · Impressum